Mit dem Jahreswechsel ist nun auch die im Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Übergangsfrist abgelaufen und das Vereinigte Königreich hat nun auch zollrechtlich den Status eines Drittlandes - das Ausscheiden aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion ist endgültig. Erst an Heiligabend konnten sich London und Brüssel auf einen neuen Handelspakt einigen. Er regelt die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Insel und dem Kontinent. Dennoch: Seit Januar müssen im Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Zollformalitäten eingehalten werden.
Grundlage für den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist nun das sog. Trade and Cooperation Agreement („TCA“), das dem Vereinigten Königreich zwar Erleichterungen gegenüber dem normalen Drittlandsstatus bringt, aber gravierende Unterschiede zu einer Zollunion aufweist: Es müssen Import- bzw. Exportzollanmeldungen abgegeben werden, es gibt detaillierte Regelungen zum Warenursprung und dem Ursprungsnachweis; wer Fehler macht, setzt sich der Gefahr von Nacherhebungen und Bußgeldern aus. Warenströme und Lieferketten müssen daher neu organisiert werden. Die Formalitäten an der Grenze stellen eine Herausforderungen für Logistikunternehmen dar.
Dies war eine Gemeinschaftsveranstaltung der DVZ Deutsche Verkehrs-Zeitung und der HZA Hamburger Zollakademie
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